01.03.2015 / © Heinrich Stauffacher / Polit-/Kultur-Observatorium Sool - Schweiz / www.neo-kultur.ch 
Naturgesetz regelt das Verhalten von Objekten in Räumen, die durch Kräfte definiert sind © *
Bürger-Justiz  ist Rechtsprechung in “eigener Kompetenz” - durch direkt betroffene Bürger - sie sind allein legitimiert, für  u. über sich ‘Recht zu sprechen’!
“Bürger-Justiz” entwickelt sich aus dem angeborenen Recht und der natürlichen Pflicht jedes Menschen, sich selbst zu verteidigen (’Lebenserhaltungs-Trieb’), und zwar unmittelbar bei Angriffen jeder Art. Das bedeutet Wahrung des Gegenseitig- keits-Prinzips (”urgesetzliches Gegenrecht”) durch direkte, reflektive Verteidi- gung (mit allen Mitteln und Möglichkeiten der eigenen Person) - ausgehend von der einfachen, urtümlichen Körpersprache (Ur-Form), bis hin zur “Gegenwehr mit adäquaten Mitteln” (zur ‘Handlungsvereitelung’). Bürger-Justiz meint somit nicht die politisch institutionalisierte “Rechtsprechung” (Justiz), sondern das Rechtsempfinden jedes ordentlich kultivierten, das heisst, wohlerzogenen Menschen. Dieses geht aus der “Trilogie zur Weisheit” hervor, bzw. aus dem “Satz der Weisheit” (s. Startseite). Die Bürger-Justiz steht von Naturgesetzes wegen über der “Polit-Justiz”! So sind es also die freien Menschen, welche Polit-Systeme absetzen können - bzw. solche gar nicht anerkennen müssen. Absolute Voraussetzung dabei ist allerdings, dass sie selber stets korrekt und konsequent auf der Grundlage der (übergeord- neten) Ur-Gesetze handeln (genau das tun Politiker in parteiischen Regimes eben nicht, das geht aus dem Vergleich ihres Handelns mit dem Sinn vom “Satz der Weisheit“ hervor). „Politik machen“  kann zwar nicht generell verboten werden … unbestritten kann aber Jeder Jedem verbieten, persönlich davon betroffen, bzw. benachteiligt u. geschädigt zu werden! Das erste Bürgergerichts-Urteil ist das o.e. Politik-Verbots-Recht” ...! Von Politik und partreiischen Politikern befreite Gesellschaften - wo es auch keine politischen Staatsgrenzen mehr gibt - müssen jedem Mitglied ein Stück fruchtbare Erde zuteilen, von dem es unabhängig leben kann! Das heisst, jeder Mensch muss aus seinem Stück Land (Revier) ein Grundeinkommen beziehen, bzw. erwirtschaf- ten können, um seine Existenz nachhaltig zu sichern. Jeder muss also grundsätz- lich selbständig wirtschaften können, ohne von jemand anderem abhängig zu sein. So zeigt sich schliesslich die Verteilung der Menschen über die Erde “wie die der Bäume in einem ordentlich entwickelten Wald” (’Normalverteilung). Die naturgesetzliche Grundlage dazu ist durch die unbestreitbare Tatsache gege- ben, dass alles Leben aus der Erde kommt - also gehört zu jedem Lebewesen un- trennbar eine universelle Energiequelle (physikalische und physiologische Energie). Das heisst, wer mehr Grund und Boden für sich rekalmiert, als ihm von Naturgeset- zes wegen anteilig zusteht, der macht sich im Sinne des Urgesetzes strafbar - wegen Entzug oder Vorenthaltens der direkten, persönlichen Lebensgrundlagen (”Satz der Weisheit”)! Diese sind Teile des “Grundeinkommens”, indem sie quasi das naturgegebene ‘Anlage-Kapital’ darstellen, mit dem - und “mit seiner Hände direkter Arbeit” - jeder existieren kann (”persönliches Betriebs-Kapital”). D.h., jeder ist von Natur aus grundsätzlich für selbständiges Haushalten und Wirtschaf- ten geschaffen (keiner ist dauerhaft auf Hilfe Dritter angewiesen). Während die Menschen in Gesellschaft dies erst lernen müssen, ist es bei allen andern Geschöp- fen eine Selbstverständlichkeit (das müsste die Menschen eigentlich beschämen). Ein existenzsicherndes ‘Grundeinkommen’ ist also das absolute Grundrecht, das zum Lebens- und Daseinsrecht aller Lebewesen zählt. Es muss aber von jedem sel- ber erarbeitet, also aus der Erde gewonnen werden! Dies bedingt, dass jeder sei- nen ‘Acker’ selber bewirtschaftet (”kann, darf und muss”) - und dass deshalb je- dem Menschen ausreichend Grund und Boden zugeteilt sein muss. Im “Biogenia- len Daseins-, Gesellschafts- & Wirtschafts-System” ist demzufolge nie jemand je arbeitslos, noch braucht jemand irgendwelche ‘Sozialhilfe’ (und wenn schon, dann nur von Seite der nächsten Angehörigen aus seiner “Erbengemeinschaft”, resp. seinem ‘Sozial-Kreis’ ...). Die einzelnen Volks-Gemeinschaften rund um den Globus müssen den Politsystem- Betreibern “auf ihrem Grund und Boden” die “Betriebsbewilligung” entziehen - und ihr Dasein selber ordnen, und unpolitisch regeln - dann verschwinden die Politokratien von selbst (”Wirtschaft geht ohne Politik, Politik jedoch nicht ohne Wirtschaft”). Also ist Politik nur Ballast und Hemmnis in der Wirtschaft - sich davon zu befreien macht das Leben nicht nur viel kostengünstiger, sondern das ganze Dasein entschieden friedlicher ...! Integre Gesellschafts-Systeme funktionieren frei von parteiischer Politik! Volkvertretern muss künftig verboten sein, Politik zu machen, resp. parteiische Politik zu betreiben. Ihre Aufgabe ist es, ein neues Gesellschafts-System von Grund auf zu entwickeln und zu betreiben, das die Individual-Wirtschaft bein- haltet. Das heisst, sie haben allein die Wirtschafts-Subjekte (ihre Wähler und das ganze Volk) gleichmässig zu fördern – jedoch nicht Wirtschafts-Objekte (kommerzielle Unternehmen, Vereine und Institutionen, usw.)! ‘Die Wirtschaft’ darf keine politische Angelegenheit sein – sie ist eine urgesetzliche, existen- zielle Daseins-/Gesellschafts-Angelegenheit! Um die bestehenden Polit-Regimes von innen heraus aufzulösen, soll keine ge- waltsame Revolution, sondern eine sanfte Innovation das probate Mittel sein (”Daseins-Kultur Innovation”). Hier sind die unwiederlegbaren, unbestreitba- ren Argumente geboten, die quasi selbst als “Bürger-Lobby” fungieren können - stellvertretend für den ‘Naturgesetzgeber’. Diese Bürger-Lobby ist denn auch ausschliesslich legitimiert, die grundlegenden Interessen aller Menschen wahr- zunehmen (das ist absolut demokratisch, weil sie für jeden gelten)! Und diese rechtfertigen es, “Biogeniale Daseins-, Gesellschafts- und Wirtschafts-Regi- mes” global einzuführen (als ‘Bürger-Justiz’ sind nur Menschen legitimiert, die unparteiisch denken und unpolitisch handeln (”Satz der Weisheit”)! Dazu sagt das Gegenseitigkeits-Prinzip (Gegenrechts-Gesetz): Ein Täter handelt sich mit seiner Tat das Urteil darüber gleich selber ein (”Gott straft sofort” / “Action = Reaction”). Im schlimmsten Fall (’Mord’), verurteilt die Tat den Verursacher selber zum Tod - und zwar durch ‘Suizid’ (das heisst, er muss sich selber richten und als Sühne das Urteil selber vollstrecken ...)! Bildlich ge- sprochen sollte sich jeder - vor einer Tat gegen einen Mitmenschen - vorstellen, er gehe auf einen grossen Spiegel zu - um sich zu fragen, ob er die beabsichtigte Handlung u. resultierende Tat auch gegen sich selber richten würde ...?!